Eine begleitende Observation und konspirativ gefertigte Videodokumentationen belegten den Verdacht, dass zwei Beschäftigte eines Betriebes während ihrer Krankschreibung einer unerlaubten Tätigkeit nachgingen. Der erste, ein bereits über vier Monate krank geschriebener Mitarbeiter, arbeitete täglich 12 bis 14 Stunden in einer Pizzeria, die er unmittelbar vor seiner Krankschreibung gekauft hatte.
Bei einer Nahobservation in der Pizzeria prahlte er vor dem Detektiv, er wolle seine Entlassung im Betrieb provozieren, denn beide Tätigkeiten würden ihn überfordern. Auch wollte er mit einer erwarteten Abfindung von 20 T€ seinen Kredit für das Lokal abzahlen.
Der zweite Beschäftigte besaß ein ärztliches Attest, wonach er nur leichte körperliche Arbeit ausführen konnte. Während seiner Krankschreibung wurde festgestellt, dass er eine Woche Eisenflecht- und Betonarbeiten an einem Haus ausführte, schwer gefüllte Eimer auf dem Dach entgegennahm und einen LKW mit schweren Eisenstempeln belud.
Beiden Beschäftigten wurde gekündigt. In folgenden Gerichtsverhandlungen wurden die Videoaufnahmen in der Beweiserhebung zugelassen. Auch wurde für Recht erkannt, dass die Observierten die Detektivkosten zu übernehmen hatten*.
Die Klage des Dauerkranken auf Wiedereinstellung und Entschädigung wurde abgewiesen. Der Teilinvalide konnte nach Absprache mit der Gesundheitsbehörde zum Jahresende entlassen werden. Bereits im nächsten Monat hatte sich der Krankenstand des Betriebes von 6,0 auf 2,1 % reduziert.
* Nach dem Urteil AZ.: 1 Ca 15886/00 des Berliner Arbeitsgerichts, hat der Arbeitnehmer die Detektivkosten zu tragen, wenn dem Arbeitnehmer eine Vertragsverletzung gem. Arbeitsvertrag nachzuweisen ist.