Die Ehe einer 44-jährigen, fortwährend untreuen Gattin wurde auf Drängen und Antrag ihres Ehemannes geschieden. Nach der Scheidung hatte die Dame im Kreis ihrer Bekannten geäußert, dass sie ihren Ex-Mann bis ans Lebensende mit Unterhaltsansprüchen bestrafen würde. Sie wollte auch nie wieder eine Beschäftigung aufnehmen, um ihn zu entlasten.
Der geschiedene Ehemann, ein erfolgreicher Chirurg hatte wieder geheiratet und beauftragte die Detektei, durch die Feststellung der Lebensumstände seiner geschiedenen Ehefrau zu prüfen, ob Zahlungen zu deren Unterhalt noch ihre Berechtigung hätten. Anlass waren Gerüchte, wonach die geschiedene Frau ihre Wohnung nur noch zum Schein behalten hätte und in einer neuen Verbindung zu einem begüterten Herrn stehen sollte.
Die Detektei konnte bei der Zielperson keine versicherungspflichtige Arbeit feststellen. Relevant war jedoch, dass sie ihre Wohnung in Absprache mit dem Eigentümer untervermietet hatte und ständig mit einem nicht auf sie zugelassenen BMW-Cabriolet unterwegs war. Beim Einwohnermeldeamt war sie noch an ihrer alten Wohnung gemeldet und es gab keinen Hinweis auf einen zweiten Wohnsitz.
Die Zielperson konnte beim Abholen ihrer Post an der alten Wohnanschrift zur Observation aufgenommen und zu einer neu erbauten Stadtvilla begleitet werden. Am Klingelschild und Briefkasten standen deren Name und der des neuen Lebensgefährten. Die von ihr mitgenutzte Wohnung stand zu gleichen Teilen in deren Besitz. Die Zielperson konnte an allen Observationstagen an dieser neuen Adresse aufgenommen werden und wurde bis dorthin begleitet. Sie verließ auch nachts das Haus nicht.
Die Dame arbeitete an drei Tagen in der Woche im Unternehmen ihres Lebensgefährten, sie wurde dort als Chefin angesprochen und stand dem Büro vor. An den Nachmittagen der übrigen Wochentage war sie im Stadtgebiet in teuren Warenhäusern, in Cafes und Parks unterwegs. Lebensmitteleinkäufe tätigte sie nur in Geschäften der gehobenen Klasse. Sie wurde an ihrer neuen Anschrift bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen gesehen.
Nach Vorlage der Ermittlungs- und Observationsergebnisse sowie der Bilddokumentation konnte der Auftraggeber mit seiner geschiedenen Frau eine außergerichtliche Einigung erzielen. Der Verzicht auf künftige Unterhaltsleistungen wurde notariell beglaubigt.
Der Forderung nach Übernahme der Detektivkosten wurde entsprochen.