Der Insolvenzverwalter eines Textilgroßhandels sah sich mit einem Warenfehlbestand von 1,4 Mio. € konfrontiert. Vermutet wurde, dass die Zählinventur vor Übergabe der Ware nach unten korrigiert worden war und die gekündigten Beschäftigten und Altkunden beim Abverkauf Einnahmen unterschlugen und Ware stahlen. Ein ehemaliger Beschäftigter des Unternehmens managte den Lagerverkauf der Konkursmasse. Da er die Schlüsselgewalt zu mehreren Lagern hatte, raubte er die Bestände im wahrsten Sinne des Wortes aus.
Ganze Lkw-Ladungen wurden z.T. bei Nacht und Nebel verschoben. Durch eine Einschleusung* und Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass die Warenausgangsscheine nach "geglückter Lieferung" vernichtet wurden. Die Observation begleitete die Transporte zu den Lagerstätten der Hehler und teilweise direkt in deren Ladengeschäfte. Die Paletten waren am Ausgangsort mit Markierungsmitteln signiert worden und konnten durch die Polizei identifiziert und beschlagnahmt werden.
Es wurden Schädigungen im Umfang von. 830 T € aufgeklärt. Im Nachhinein offenbarten ehemalige Beschäftigte, dass sich die Familie der alten Unternehmensleitung unmittelbar vor und nach der Anmeldung der Insolvenz selbst an der Konkursmasse bedient hatte.
Der Insolvenzverwalter bestätigte, dass die Pleite der Firma durch eine gesunde Preispolitik und präventive Sicherung der Warenbestände hätte vermieden werden können.
*Einschleusungen als Form der Nahobservation sind zur Verdachtsprüfung zulässig. Die Aufdeckung begangener Strafrechtsnormen kann nicht als Verstoß gegen das Loyalitätsprinzip gegenüber einem Arbeitgeber gewertet werden.