Ein 62-jähriger Dachdecker mit zwei Bypässen war seit fünf Monaten krank geschrieben. Dem Inhaber des Unternehmens kam während der Krankschreibung zu Ohren, dass dieser schwarz arbeitete und für die sorgfältige Arbeit gelobt wurde. Er rief seinen Dachdecker zu Hause an und erhielt von dessen Ehefrau die Auskunft, dass es ihrem Mann im Moment schlecht ginge und er im Bett läge.
Diese Angaben schienen unglaubhaft und deshalb beauftragte der Inhaber die Detektei mit der Beobachtung des "Kranken". Am nächsten Morgen wurde der Dachdecker gesehen, wie er um 06:25 Uhr in Arbeitsbekleidung das Haus verließ. Er fuhr mit seinem Pkw zu einer Doppelgarage, lud dort zwei Rollen Dachpappe ein und fuhr zu einem größeren Wohnhaus in einen Berliner Stadtbezirk. Die beiden Rollen Dachpappe wurden von ihm auf dem Dach verarbeitet.
Es wurde weiter festgestellt,
dass ein Vorarbeiter der auftraggebenden Firma mit einem Transporter ankam und Blechteile für Schornsteineinfassungen brachte. Die Doppelgarage war nach Erkenntnissen der Detektive zu einem illegalen Warenlager umfunktioniert worden. Sie wurde in den folgenden Tagen mehrfach von dem Vorarbeiter angefahren, der Material brachte, welches sich später als Firmenmaterial identifizieren ließ.
Eine Videobasis brachte vor Ort detaillierte Erkenntnisse über Anlieferungen von Diebesgut, bei geöffneter Tür war sogar erkennbar, dass Propanflaschen die Firmenaufschrift des Auftraggebers trugen. Durch die begleitende Observation des Vorarbeiters bestätigte sich der Verdacht, dass noch weitere fremde Baustellen mit Material versorgt wurden. Es handelte sich dabei um Objekte eines Mitbewerbers, an den der Betrieb bereits einige Kunden verloren hatte.
Die Polizei stellte fest, dass der Warenbestand in der Garage höher war als im geschädigten Betrieb. Beiden Beschäftigten wurde gekündigt. Die Krankenkasse stellte für das unberechtigt in Anspruch genommene Krankengeld Rückforderungen. Die Beklagten wurden in einem späteren Verfahren zum Schadenersatz und zur Übernahme der Detektivkosten verurteilt.