Ein Bauleiter kontrollierte betriebliche Abläufe ungenügend, duldete Fehlzeiten der Arbeiter und verschuldete wegen unpünktlicher Materialbereitstellungen Terminverzögerungen bei der Fertigstellung von Bauabschnitten. Damit trug er wesentlich zu einem negativen Ruf des Unternehmens bei. Hinweise und Abmahnungen des Arbeitsgebers zum Abstellen dieser Führungsmängel blieben erfolglos.
Eine Observation förderte zu Tage, dass dieser Bauleiter an drei Tagen zusammengefasst nur 3,5 Stunden auf den Baustellen seines Betriebes anwesend war. Ungleich mehr Zeit verbrachte er mit der Betreuung von vier Baustellen für einen früheren Arbeitgeber. Er versorgte diese fremden Baustellen sogar mit Material seines Betriebes.
Die Verletzung der Arbeitspflichten zog eine außerordentliche Kündigung nach sich. Wegen der Eigentumsdelikte wurde Strafanzeige erstattet.