Ein Spirituosen-Großhandel sah sich bei einer Warengruppe von Spirituosen mit hohen Verlusten konfrontiert. Die spezielle Ware wurde aus dem Ausland importiert und vorzugsweise auch von ausländischen Kunden geordert.
Die Detektei riet im Interesse der Bearbeitung, vorläufig auf außerplanmäßige Inventuren und eine Änderung des betrieblichen Kontrollsystems zu verzichten, um die Belegschaft und vor allem die Täter nicht zu sensibilisieren. Polizei und Staatsanwaltschaft sollten verständigt werden, wenn die Verluste annähernd zu überschauen wären und Hinweise auf einen Täterkreis vorlägen.
Es wurden Kundenbeziehungen analysiert, Verfahrensweisen bei An- und Auslieferungen sowie beim innerbetrieblichen Transport in Augenschein genommen. Überprüft wurden Schnittstellen, an denen Lieferscheine unterschlagen oder zu manipulieren waren, Rückverbindungen ehemaliger Beschäftigter in den Betrieb, die früher Kundenkontakte hatten und ein eigenes Vertriebssystem hätten aufbauen können. Außerdem wurden in den Warentransport involvierte Beschäftigte und im Betrieb tätige Fremdfirmen unter Kontrolle gestellt.
Durch analytische Arbeit geriet ein im Territorium ansässiger Großhändler ins Visier, der seine Bestellungen auf ein Viertel reduziert hatte und vorgab, für die Ware noch eine andere, günstigere Bezugsquelle zu besitzen. Um seine Behauptungen zu belegen und weil er zu dem Geschäftsführer des geschädigten Unternehmens einen persönlichen Kontakt hatte, legte er sogar Rechnungen eines Lieferanten aus Hamburg vor, die seine Lauterkeit beweisen sollten. Die Detektei erforschte nunmehr die Geschäftstätigkeit des Hamburger Lieferanten und stellte fest, dass dieser die spezielle Ware nicht vom Hersteller bezog und auch nicht in seinem Lagerbestand hatte. Auf Nachfrage eines seiner Kunden konnte er diese Ware auch nicht beschaffen.
Der Hersteller der Spirituosenmarke wurde nunmehr auf eine evtl. Ungleichbehandlung seiner Kunden in Deutschland angesprochen und verneinte, mit Abnehmern einen niedrigeren Werkabgabepreis vereinbart zu haben. Zusammen mit den fingierten Rechnungen aus Hamburg führte diese Aussage zu dem Schluss, dass die Ware direkt aus dem Lager des auftraggebenden Unternehmens gestohlen wurde und nur so billiger veräußert werden konnte.
Der ehemalige Vertriebsleiter, der über ein Jahrzehnt die Kunden des Unternehmens betreut hatte und sich mit einem Getränkeeinzelhandel selbständig gemacht hatte, konnte die Warenverbringung wegen seiner noch bestehenden Verbindungen zum Lagerbereich und zu dem in Verdacht stehenden Großhändler organisiert haben. Bemerkenswert war in diesem Zusammenhang auch, dass die Umsätze seines Unternehmens nicht zu seinem Lebensstil passten.
Die spätere Feststellung, dass auch Fehlbestände bei der noch nicht frei gegebene „Zollware“ zu beklagen waren, bestätigte die Mutmaßung der Detektei, dass die Minusdifferenzen nicht mit Fehlmengen bei Anlieferungen und innerbetrieblichen Verlusten – sondern nur mit einer Verbringung von Ware aus dem Objekt zu erklären waren. Die Bearbeitung wechselte nunmehr von einer anfänglichen Personenkontrolle zu einer intensiven Warensicherung.
Der Warenausgang wurde mittels 9 verdeckter Videolinien unter Kontrolle genommen und mit Lieferpapieren abgeglichen. Die LKW des Auftraggebers, die für den Transport zwischen den Lagern eingesetzt wurden, standen mittels verdeckter GPS-Technik unter Kontrolle und der größte Teil des Lagerbestandes war für den Fall des Verbringes markiert worden.
Nach 26 Bearbeitungstagen konnte neben Verstößen der Zueignung von Kleinstmengen für den persönlichen Gebrauch durch Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden, dass der benannte Großhändler wie gewohnt mit eigenem Lastzug Ware abholte. Bei der verladenen Ware befanden sich auch 6 Paletten der bevorzugt gestohlenen Ware, die nicht auf Lieferpapieren erschienen. Den Vorgang hatte der Lagerleiter persönlich begleitet.
Nach den Feststellungen zum Diebstahl wurde bei verschiedenen Einzelhändlern nach der markierten Ware gesucht. In vier Geschäften, die Ware von diesem Großhändler bezogen hatten, konnte Diebesgut aufgefunden werden.
Polizei und Staatsanwaltschaft wurden über die Vorkommnisse in Kenntnis gesetzt. Bei der Durchsuchung im Großhandel wurde ebenfalls markierte Ware aufgefunden und beschlagnahmt. Es wurde ermittelt, dass der Großteil der entwendeten Ware zu marktüblichen Preisen an Einzelhändler ausgeliefert worden war.
Polizeiliche Untersuchungen ergaben letztlich, dass der ehemalige Vertriebsleiter des Spirituosengroßhandels die Warenverbringung gemeinsam mit dem Lagerleiter organisiert hatte. Neben dem benannten Großhändler erhielten auch andere Kunden unbezahlte Ware, die sie geliefert bekamen oder selbst abholten. Der ehemalige Vertriebsleiter hatte den Großhändler dazu verleitet Diebesgut anzunehmen und Letzterer hatte für den Fall einer Betriebsprüfung den Händler in Hamburg überredet, fiktive Rechnungen zu stellen. Schlussendlich konnte ein Gesamtschaden von 470 T Euro nachgewiesen werden.
Neben den Empfängern der Hehlerware wurden 2 Beschäftigte des auftraggebenden Unternehmens, der ehemalige Vertriebsleiter als Vermittler und der Tatbeteiligte aus Hamburg verurteilt.